Hinzufügen von EU-Taxonomieberichten - 7.7 Anpassung (an den Klimawandel)

Der folgende Artikel soll den Arbeitsablauf der EU-Taxonomie beim Hinzufügen von Informationen auf Gebäudeebene veranschaulichen.

A. Hinzufügen von EU-Taxonomie-Informationen: Erheblicher Beitrag

  1. Navigieren Sie zu dem Gebäude, für das Sie den Bericht hinzufügen möchten.

  2. Wählen Sie Nachhaltigkeit > ESG-Berichterstattung und dann EU-Taxonomie

  3. Klicken Sie auf +Hinzufügen, um mit der Erstellung des EU-Taxonomieberichts zu beginnen.

    EU taxonomy - Adaptation

  4. Überprüfen Sie die Informationen und wählen Sie unter Zielsetzung die Option Anpassung.

  5. Klicken Sie auf Hinzufügen. Die Berichtskarte wird angezeigt.

  6. Klicken Sie auf der Meldekarte auf die drei Punkte in der rechten unteren Ecke und dann auf Bearbeiten.

    EU taxonomy_Edit_Adaptation

  7. Es öffnet sich ein Popup-Fenster, in dem Sie die erforderlichen Fragen mit den Gebäudedaten beantworten können. Ein wesentlicher Beitrag besteht aus mehreren Fragen zur Bewertung des Klimarisikos und der Anfälligkeit. Fast alle Fragen müssen manuell im Formular beantwortet werden (mit booleschen Optionen), mit Ausnahme der Lebensspanne des Gebäudes. Die Informationen über die Lebensdauer des Gebäudes sind bereits ausgefüllt, indem die Informationen aus Digital Twin - Overview - Expected Life End Date übernommen wurden.

    EU taxonomy - Adaptation card
    Hinweis

    Bitte denken Sie daran, dass sich die Antworten auf die meisten Fragen in Mitigation - Do No Significant Harm wiederfinden werden.

  8. Belegen Sie Ihre Antworten, indem Sie die entsprechenden Dokumente am Ende des Berichts anhängen. Um Nachweise hinzuzufügen, klicken Sie auf die Schaltfläche Anhängen auf dem Formular oder auf Digital Twin - Dokumente - Hinzufügen. Alle hochgeladenen Dokumente werden im Modul Dokumente gespeichert.

    EU taxonomy - evidence - Adapation
    Hinweis

    Vergessen Sie nicht, die Art des Nachweises anzugeben. Es ist möglich, mehrere Nachweisarten für ein Dokument auszuwählen.

  9. Wenn Sie alle Antworten gegeben und die entsprechenden Nachweise beigefügt haben, klicken Sie auf Speichern, um Ihren Bericht abzuschließen.

  10. Die Informationen werden innerhalb weniger Minuten automatisch aktualisiert und dem EU-Taxonomie-Dashboard hinzugefügt.

B. Hinzufügen von EU-Taxonomie-Informationen: Do No Significant Harm (DNSH)

  1. Klicken Sie auf Hinzufügen, um mit der Erstellung von EU-Taxonomie-Workflow-Informationen für das Gebäude zu beginnen.

    add_eu_taxonomy_3

  2. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, indem Sie Optionen aus dem Dropdown-Menü auswählen. Bitte fügen Sie hinzu: Berichtsjahr, EU-Taxonomieaktivität und wählen Sie das Unterziel Do No Significant Harm.

  3. Das Formular, das ausgefüllt werden muss, wird wie folgt angezeigt. Obwohl der Ablauf für alte Gebäude (die vor dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden) und neue Gebäude (die nach dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden oder für die nach dem 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung beantragt wurde) unterschiedlich ist, ist die allererste Frage dieselbe, bei der die Kunden angeben müssen, ob das Gebäude NICHT der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen dient. Diese Information sollte über Digital Twin - ESG Building Data eingegeben werden. Weitere Informationen finden Sie im Eintrag Nr. 12 von So fügen Sie EU-Taxonomieberichte hinzu - 7.7 Milderung

  4. Im Prozessablauf Altbau werden dann die Fragen zur EPC-Prüfung gestellt. Das Verfahren ähnelt dem Eintrag Nr. 7-8 von So fügen Sie EU-Taxonomieberichte hinzu - 7.7 Milderung

  5. Im Prozessablauf Neues Gebäude wird dann die Frage gestellt, ob es sich bei dem Gebäude um ein Fast-Null-Energie-Gebäude (NZEB) handelt oder nicht. Diese Information kann über Digital Twin - ESG Building Data eingegeben werden. Wenn das Gebäude kein NZEB-Gebäude ist, muss der Primärenergiebedarf mit den NZEB-Anforderungen verglichen werden. Der PED muss unter dem für das NZEB festgelegten Schwellenwert liegen, um mit der EU-Taxonomie übereinstimmen zu können.

  6. Falls kein Energieausweis für das Gebäude verfügbar ist, müssen die Kunden den Energiebedarfsnachweis im Digitalen Zwilling - Dokumente bereitstellen. Das Verfahren zum Hinzufügen des Nachweisdokuments ist im Eintrag Nr. 14 von So fügen Sie EU-Taxonomieberichte hinzu - 7.7 Milderung zu sehen.